FSW-Brandschutz Feuer-Sicherheitswachengesellschaft mbH Sachverständigenbüro für vorbeugenden Brandschutz
FSW-BrandschutzFeuer-Sicherheitswachengesellschaft mbH Sachverständigenbüro für vorbeugenden Brandschutz 

Willkommen bei der Feuer-Sicherheitswachengesellschaft mbH / FSW-Brandschutz

Erstellen von Brandschutznachweisen und -Konzepten im Baugenehmigungsverfahren -  Erstellen von Feuerwehrpläne nach DIN 14095 - Flucht und Rettungspläne nach DIN 23601 - Erstellen von Flucht- und Rettungswegkonzepten - Projektierung, Wartung und Instandsetzung von Brandschutzeinrichtungen -  Brandschutzschulungen und Seminare  - Betriebliche Begleitung bei behördliche Brandschauen - Brandschutzbeauftragte für Unternehmen - Brandsicherheitswachen 

Brandschutz darf kein Glücksspiel werden...

..... Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass insofern keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen lediglich einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss…       

OVG NRW Urteil 10A3051/99

Sicherlich ist das Bewusstsein über Gefahren, die von einem Brandfall ausgehen, heutzutage weit verbreitet. 

Selten jedoch werden die wirtschaftlichen Folgen nach einem Brand ins Bewusstsein gerückt. Der Unternehmer erkennt die Beeinträchtigungen und wirtschaftlichen Folgen nach einem Schadenfeuer erst dann, wenn er selbst betroffen ist.   

Für ein

Hätte ich doch...

Wenn das Feuer doch nur...

Aber es könnte....

ist es aber meistens zu spät.

 

Seien Sie, mit unserer Hilfe, immer einen Schritt vor der Lage! 

 

Ein Schadenfeuer sorgt nicht nur für einen Sachschaden, der durch die Versicherer abgedeckt sein kann. Der in Folge des Schadenfeuers eintretende Produktionsausfall oder die fehlende Möglichkeit die Kunden so zu beliefern, wie es deren Produktions- oder Vertriebsabaluf erfordert, kann dazu führen dass sich die Kunden an anderen Produzenten und Lieferanten bedienen. In der Regel fehlen die Kunden nach einer Wiederaufnahme des eigenen Betriebes in der  Kundenbestandsliste. 

 

Ziel muss es also sein, Personenschäden zu vermeiden, den Schaden zu begrenzen und die Ausfallzeiten durch ein Schadenfeuer möglichst gering zu halten. Dies kann durch optimierte Abläufe im Bereich des organisatorischen Brandschutzes oder mit einem durchdachten, in sich schlüssigem Brandschutzkonzept möglich werden.  

Nicht selten werden daher im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren auch entsprechende Brandschutzkonzepte oder -Nachweise druch die zuständige Bauordnungsbehörde als Auflage gefordert.

 

Unsere Erfahrung in allen Bereichen des vorbeugenden Brandschutzes zeichnet uns aus um Sie an dieser Stelle zu unterstützen. 

 

Wir sind MItglied

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